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Abschluss des Veranstaltungsvertrages
Mit Ihrer schriftlichen oder
(fern-)mündlichen Anmeldung
bieten Sie LAVVU ‑ Gernot Hardes ‑ im folgenden
„Veranstalter“
genannt ‑ den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages verbindlich
an.
Melden Sie mehrere Teilnehmer an, haften Sie auch für deren
Zahlungsverpflichtung aus dem Veranstaltungsvertrag als
Gesamtschuldner. Der
Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung
bestätigt.
Weichen Bestätigung und Anmeldung voneinander ab, so gilt die
Bestätigung als
neues Angebot.
a)
Ein geänderter Vertrag kommt nur dann
zustande, wenn Sie
innerhalb von 7 Tagen die Annahme erklären, was auch durch die
Zahlung des
Veranstaltungspreises geschehen kann.
b)
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
erhalten Sie einen
Veranstaltungsplan mit allen notwendigen Einzelheiten. Sollte Ihnen
7 Tage
vor Veranstaltungsbeginn ein solcher Veranstaltungsplan noch nicht
zugegangen
sein, wird im Interesse der ordnungsgemäßen Durchführung der
Veranstaltung um
einen kurzen Hinweis gebeten.
2
Leistungen
Der Umfang der
vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Beschreibung der Veranstaltung und aus den Angaben in der
Veranstaltungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen
Leistungen verändern, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch
den
Veranstalter verbindlich.
3
Rücktritt/Umbuchung des
Teilnehmers
Sie können jederzeit vor
Veranstaltungsbeginn zurücktreten,
jedoch nur durch schriftliche Erklärung. Maßgeblich ist der Eingang der
Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
a)
Treten Sie eine Veranstaltung nicht an und
haben dies nicht
zuvor schriftlich angekündigt, müssen Sie den Veranstaltungspreis in
vollem
Umfang tragen.
b)
Als Aufwandsentschädigung für Vorbereitungen
und den
blockierten Termin, gelten folgende Rücktrittskosten:
(a)
Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn
10 %
(b)
Bis
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 %
(c)
Bis
7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %
(d)
Bis
3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 %
(e)
Bei
kurzfristiger Anmeldung siehe
6 b).
c)
Ein Anspruch auf Berücksichtigung von
Umbuchungswünschen, die
später als 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung beim Veranstalter
eingehen, besteht nicht.
d)
Kann ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen
nicht an der
Veranstaltung teilnehmen, kann eine Ersatzperson benannt werden.
Bearbeitungsgebühren
fallen nicht an.
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Rücktritt seitens des Veranstalters
Der Veranstalter behält
sich vor, Veranstaltungen abzusagen,
falls eine im Vertrag angegebene Mindestzahl von Teilnehmern eine Woche
vor
Veranstaltungsbeginn nicht zustandegekommen ist. In diesem Fall werden
auf den
Veranstaltungspreis erfolgte Zahlungen erstattet. Weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen.
5
Teilnahmebedingungen
a)
Der Veranstalter ist berechtigt, auch ohne
Angabe von Gründen
Anmeldungen von Einzelpersonen oder ganzer Gruppen abzulehnen.
b) Bei stark auffälligen Verhaltensweisen von
Teilnehmern ist der
Veranstalter zum sofortigen Ausschluss derselben berechtigt, ohne daß
es der
Angabe der Gründe bedarf.
c) Der Veranstalter ist von eventuellen
Krankheiten, Medikamentabhängigkeiten,
Allergien (gegen Insektenstiche, Pollen, Sonnenlicht etc.) oder
Behinderungen
von Teilnehmern bereits bei der Buchung zu unterrichten. Es versteht
sich von
selbst, daß diese Angaben streng vertraulich behandelt werden. Obwohl
die
Programme generell auf Gruppen mit behinderten Teilnehmern abgestimmt
werden
können, behält sich der Veranstalter vor, die Annahme von Anmeldungen -
nach
eingehender Beratung mit den Gruppenbetreuern - von der
Durchführbarkeit der
Programme mit Behinderten abhängig zu machen.
d) Gruppenveranstaltungen mit
minderjährigen Teilnehmern (z.B. Schulklassen, Sportvereine) müssen
während der gesamten Veranstaltungsdauer von einer verantwortlichen
Person (Lehrer, Trainer) begleitet werden, der die alleinige
Aufsichtspflicht obliegt.
6
Zahlung
a)
Die Zahlung soll durch Überweisung auf das
Konto des
Veranstalters erfolgen und muss dort spätestens 4 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn
gutgeschrieben sein.
b)
Bei Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von
10 % des
Veranstaltungspreises fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger
als
4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist der gesamte
Veranstaltungspreis sofort
fällig.
7
Haftung
a)
Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner
abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die
auf ein
Verschulden des Veranstalters oder einer von ihm mit der Leitung der
Veranstaltung
betrauten Personen zurückzuführen sind. Im übrigen erfolgt die
Teilnahme auf
eigene Gefahr. Es bleibt seitens des Veranstalters ausdrücklich
vorbehalten,
bei unvorhersehbaren Umständen im nach seiner Einschätzung
erforderlichen
Umfang vom Veranstaltungsplan abzuweichen.
b)
Im übrigen können Abweichungen einzelner
Veranstaltungsleistungen
vom Veranstaltungsplan nicht gerügt werden, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden, soweit sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der
gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Der Veranstalter
ist
insoweit berechtigt, gleichwertige und für die Teilnehmer zumutbare
Ersatzleistungen anzubieten.
c)
Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem
Veranstaltungsteilnehmer auf Schadenersatz wegen vertraglicher oder
vorvertraglicher Ansprüche aus dem Veranstaltungsvertrag ist auf den
Veranstaltungspreis beschränkt, soweit der Schaden von ihm oder seinen
Verrichtungsgehilfen weder grob fahrlässig noch vorsätzlich
herbeigeführt
wurde.
d)
Beeinträchtigung oder Ausfall der Leistung
durch höhere Gewalt
wie, zum Beispiel Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes oder
Witterungseinflüsse, berühren nicht den Vergütungsanspruch des
Veranstalters.
e)
Die Veranstaltungen werden im Rahmen des
Naturschutz- und
Landschaftsbetretungsrechtes mit all seinen Beschränkungen
durchgeführt.
Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für
den geplanten
Ablauf, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung im Sinne
dieser
Gesetze abzuändern, ersatzweise der Zielsetzung der Veranstaltung
gleichwertige
Leistungen anzubieten.
f)
Wird Material aus dem Bestand des
Veranstalters von Teilnehmern
beschädigt, zerstört oder verloren, muß dieses von ihnen durch Zahlung
des
Anschaffungspreises nach Liste ersetzt werden.
g)
Der Veranstalter ersetzt Materialien der
Teilnehmer nur dann,
wenn die Beschädigung oder Zerstörung auf das Verschulden des
Veranstalters
oder seiner Gehilfen zurückzuführen ist.
h)
Der Veranstalter haftet insbesondere nicht
(a)
bei
grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Teilnehmer,
(b)
bei
Personen- oder Sachschäden vor dem offiziellen Beginn oder nach dem
offiziellen
Ende der jeweiligen Veranstaltung und
(c)
für
Risiken, die nicht vorhersehbar, nicht beeinflussbar oder nicht zu
vertreten
sind.
8
Beanstandungen
a)
Etwaige Beanstandungen sind sofort der
örtlichen
Veranstaltungsleitung mitzuteilen, damit diese Gelegenheit zur Abhilfe
hat.
b)
Diesbezügliche Ansprüche müssen innerhalb von
4 Wochen
nach dem vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich beim Veranstalter
geltend
gemacht werden.
c)
Die Anerkennung von Ansprüchen kann erst
danach und nur vom
Veranstalter selbst erfolgen; sie bedarf der Schriftform. Sämtliche
Ansprüche
verjähren 6 Monate nach Veranstaltungsende.
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Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im übrigen
wirksam. An
Stelle der ungültigen Regelung gilt dann diejenige wirksame Regelung
als
vereinbart, durch die der von den Parteien in der Vereinbarung
übereinstimmend
angestrebte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird.
Dies gilt
auch für den Fall einer Regelungslücke.
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Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und
Gerichtsstand wird der Ort des Sitzes
des Veranstalters vereinbart.
Zuständig ist damit das
Amtsgericht Bochum.